7. Gewährleistung
7.1 Die trizwo GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, behaftet sind.
7.2 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik Fehler in Soft‐ und Hardware nicht unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen sind. Insofern wird keine generelle Gewährleistung für bestimmte Funktionen von Soft‐ und Hardware übernommen.
7.3 Die technischen Beschreibungen in Produktinformationen sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern lediglich allgemeine Beschaffenheitsangaben. Eine Zusicherung im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn die jeweiligen Angaben von der trizwo GmbH ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bestätigt wurden. Die trizwo GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.4 Von der Gewährleistung sind insbesondere Mängel und Schäden ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf:
‐ betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
‐ Bedienungsfehler des Kunden einschließlich Fahrlässigkeit
‐ Betrieb mit falscher Stromart und Spannung
‐ Brand, Blitzschlag, Explosion
‐ netzbedingte Überspannung und elektrostatische Aufladung
‐ Feuchtigkeit
‐ Verwendung von Soft‐ oder Hardwarekomponenten von Drittlieferanten
‐ Befall durch Computerviren.
Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere auch nicht auf die fehlerfreie Funktion zusammen mit Soft‐ und Hardware von Drittlieferanten. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, verändert und unleserlich gemacht worden sind.
7.5 Die Gewährleistungsansprüche beginnen mit der Lieferung an den Kunden und verjähren, wenn nichts anderes vereinbart ist, in 12 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die trizwo GmbH weitergehende Garantie‐ und Gewährleistungsansprüche der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.6 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von trizwo GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der trizwo GmbH über. Falls die trizwo GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die trizwo GmbH berechtigt alle entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Kosten werden entsprechend der gültigen Preisliste für Stundenverrechnungssätze berechnet.